1. Vertragsabschluß
1.1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unseres Kunden bedürfen unserer Zustimmung.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für die gesamten zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unserem Kunden unabhängig davon, ob bei Abschluss des Einzelvertrags nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung, die dem Kunden gesondert übersandt wird.
1.3. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung unsere Kunden von uns schriftlich oder telefonisch bestätigt oder die Lieferung der bestellten Ware ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wird.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Unsere Preise richten sich nach unserer am Tag der Auftragsbestätigung bzw. - falls diese nicht gesondert erfolgt - am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preisliste. Die Preise auf unserer Homepage gelten nur für Bestellungen über Internet. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein. Bei einer Lieferzeit von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, den gültigen Preis um angemessene Aufschläge für gestiegene Kosten für Löhne, Energie und Material zu erhöhen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk frei verladen LKW ausschließlich Verpackung, Fracht und Transportversicherung.
2.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen ohne Abzug nach Mitteilung der Versandbereitschaft und Rechnungsstellung zahlbar. Wir behalten uns das Recht vor, vor Versand Vorauszahlung zu verlangen.
2.3. Wir sind berechtigt, für die 2. Mahnung 10.- EURO und ab der 3. Mahnung jeweils 15.-EURO Aufwendungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Rechte von uns bleiben unberührt.
2.4. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Liefertermine, Versand, Gefahrtragung und Rücktritts- bzw. Rücksendungsrechte
3.1. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn sich unserer Lieferungen durch eine unzureichende Selbstbelieferung um mehr als einen Monat verzögert, kann jeder der Vertragspartner von den davon betroffenen Aufträgen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zurücktreten. Im übrigen werden wir in angemessener Frist nach Auftragsbestätigung liefern. Wir sind zu Teillieferungen und sonstigen Abweichungen von der Bestellung berechtigt, soweit diese Abweichung die Verwendbarkeit des bestellten Erzeugnisses zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt und dem Kunden zumutbar ist. Nicht ausgelieferte Teile einer bestätigten Bestellung werden wir in angemessener Zeit nachliefern. Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bindend. Können wir nicht rechtzeitig oder vollständig liefern, werden wir den Kunden kurzfristig unterrichten.
3.2. Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Laderampe. Mehrkosten, die durch eine besondere Versand- oder Verpackungsart auf Wunsch des Kunden entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Verzögern sich Auslieferungen oder Sendungen aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald er unsere Anzeige der Versand- oder Auslieferungsbereitschaft erhalten hat. Nimmt der Kunde die auf Abruf bestellte Ware nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, so können wir versandfertige Ware auf Gefahr des Kunden einlagern und unter Belastung mit allen uns entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung stellen. Außerdem sind wir berechtigt, die Ausführung weiterer Abrufaufträge unseres Kunden abzulehnen und Ersatz des uns damit entstehenden Schadens zu verlangen.
4. Untersuchungspflicht, Sachmängelhaftung
4.1.Der Kunde hat unsere Erzeugnisse nach Lieferung unverzüglich zu untersuchen und uns dabei erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich unter unserer vorgenannten Adresse oder per E-Mail an
info@tvn-innoject.de anzuzeigen; Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht entdeckt werden können, sind uns
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
4.2. Der Kunde hat innerhalb einer angemessenen Frist Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse. Soweit sich unsere Aufwendungen dadurch erhöhen, daß unsere Erzeugnisse nach Lieferung an den Kunden an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden sind, trägt der Kunde damit verbundene Mehrkosten. Die durch unberechtigte Mängelrügen entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Kunde. Wenn eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse fruchtlos abgelaufen ist bzw. Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, ist der Kunde berechtigt, eine Minderung der vereinbarten Vergütung oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Kaufvertrag über das mangelhafte Erzeugnis zurückzutreten. Das Recht auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden jedoch nicht zu, wenn unsere Pflichtverletzung oder ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache unerheblich ist. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung, die über die Lieferung mangelhafter Ware hinausgeht, z.B. im Hinblick auf von uns übernommene Beratungspflichten, kann der Kunde Ersatzansprüche wegen Schäden an anderen Rechtsgütern als der gelieferten Ware und seinem Vermögen nur nach Maßgabe von Ziff. 6 geltend machen.
4.3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Erzeugnisse beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung an den Kunden. Sind Gegenstand des Kaufvertrags gebrauchte Erzeugnisse, verkürzt sich die betreffende Verjährungsfrist auf sechs Monate. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel der gelieferten Erzeugnisse beträgt die Verjährungsfrist stets nur 6 Monate.
4.5. Mängel berechtigen den Kunden zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur, wenn Mängel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Mangel steht.
4.6. Die Abtretung von Sachmängelhaftungsansprüchen des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung durch den Kunden vor. Der Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse (Vorbehaltsware) als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu besitzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf unser Verlangen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag und andere Ansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware hiermit bereits jetzt an uns ab. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt; eine Veräußerung ist ihm nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet.
5.2.Die Forderungen gegen seine Kunden, die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehen, tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, tritt der Kunde uns seine Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren ab. Bei Weiterveräußerung von Waren, an denen wir einen Miteigentumsanteil gemäß nachstehender Ziff. 5.3. haben, tritt der Kunde uns einen unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil seiner Forderung ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Anforderung hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offenzulegen bzw. sind wir berechtigt, dem betroffenen Kunden unseres Kunden die Abtretung offenzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die dafür erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe oder - angebliche - Ansprüche Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen und uns Gelegenheit zu geben, den Zugriff abzuwehren. Die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde.
5.3.Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 5.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu demjenigen der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung und Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Verhältnis des Rechnungswerts zu demjenigen der anderen verwendeten Waren, die der Kunde für uns unentgeltlich verwahrt. Die aus der Verarbeitung, Verbindung und/oder Vermischung entstandene Bestand oder Sache gilt im Umfang unserer Miteigentumsrechte daran als Vorbehaltsware
im Sinne von Ziff. 5.1.
5.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen bzw. herauszuverlangen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber seinen Kunden zu verlangen. In der Zurücknahme bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt gegenüber Kaufleuten kein Rücktritt vom Vertrag.
6. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, im Rahmen der Sachmängelhaftung nach vorstehender Ziff.4.2, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit eine von uns abgeschlossene Versicherung für den Schaden eintritt, stellen wir die Versicherungsleistung dem Kunden ohne Rücksicht auf die vorstehende Regelung einer Haftungsbeschränkung zur Verfügung.
7. Datenschutz, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
7.1. Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir Daten, die wir im Rahmen und aufgrund der Geschäftsbeziehungen zu ihm erhalten, im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes sowie zu eigenen Marktforschungs- und Marketingzwecken speichern und verarbeiten und an Dritte nur zur Bestellabwicklung weitergeben.
7.2. Auf die zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung.
7.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neustadt a.Rbge. Wir sind jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des Kunden berechtigt.
7.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand: August 2006
2006 - 2011 TVN innoject Gesellschaft für innovative Spritzgießtechnik mbH